Wackersberg_1

GEMEINDE WACKERSBERG

BEBAUUNGSPLAN „AM HOHENECK NORDOST“

Rechtskräftig seit: Juli 2012

  • Belassen des Bereichs um das geplante Heizwerk als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Bolzplatz für einen Teil des Geländes.
  • Höhenentwicklung und Maß der Nutzung des Allgemeinen Wohngebiets als Abstufung hinsichtlich des Plangebiets „Am Hoheneck“
  • Teilweise Nutzung des Grünbereichs mit seiner imissionsschutztechnisch günstigen Lage unterhalb des Isarhochufers als Bolzplatz
  • Sicherung der Neubauten gegen Hochwasser durch eine entsprechende Höhenlage und weiteren Festsetzungen und Hinweisen im Bebauungsplan.
  • Neuordnung der Nutzungsintensität des Allgemeinen Wohngebiets in Anpassung an die benachbarte Baufläche
  • Ein Beitrag zum Umweltschutz durch das Belassen der öffentlichen Grünfläche sowie die Nutzung als Biomasse-Heizwerk - deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes gegenüber einer Beheizung des Gebiets „Am Hoheneck“ mit fossilen Energieträgern, auch gegenüber Wärmepumpen.
  • Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB