Energieausweis

ENERGIEAUSWEIS

Ab 1. Oktober 2007 ist für den Wechsel von Mieter- oder Besitzerwechsel einer Immobilie vorgeschrieben, dass ein Energieausweis erstellt wird.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden der Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes und der Wirkungsgrad der Heizanlage berechnet. Damit ist eine Aussage darüber verbunden, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und welche Einsparpotenziale damit zu erreichen sind.

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird lediglich der Verbrauch bezogen auf die beheizte Fläche ermittelt und über das Heranziehen der örtlichen Klimadaten der Wert in kWh/m² und Jahr berechnet.

Von den Energieausweisen erhofft sich der Gesetzgeber einen verstärkten Anreiz zur Modernisierung. Sie gelten ab Ausstellungsdatum 10 Jahre.

In der Praxis bewährt hat sich die Kombination der Energieausweis- Ausstellung mit der Vor-Ort-Energiesparberatung.

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